Gesetzliche Auflagen für das Training
Das Training in der Körperwerkstatt ist derzeit an einige gesetzliche Auflagen gebunden, die zwingend einzuhalten sind und denen unaufgefordert nachzukommen ist. Wir wissen, dass der eine oder andere Punkt vielleicht nicht nachvollziehbar sein wird, dennoch werden wir uns an diese Vorgaben halten und sie konsequent umsetzen. Das bedeutet: Wer sich nicht daranhält, wird vom Training ausgeschlossen.
- Bei Verdacht oder Symptomen einer Atemwegserkrankung ist der Zutritt unter keinen Umständen gestattet.
- Bitte kommt erst kurz vor dem Training, damit sich die Leute nicht vor der Körperwerkstatt stauen.
- Der Zutritt in die Körperwerkstatt ist ausschließlich mit Mund- und Nasenschutz gestattet. Ausnahmen gibt es nicht.
- Nach dem Betreten des Gebäudes sind die Hände umgehend zu desinfizieren oder gründlich zu waschen.
- Tragt euch danach bitte umgehend in die Anwesenheitsliste ein.
- Die aushängenden Hygieneschutzregeln sind uneingeschränkt zu beachten.
- Der Mund- und Nasenschutz darf während des Trainings im Kursraum oder auf der Trainingsfläche abgenommen werden.
- Grundsätzlich gilt innerhalb des Gebäudes jederzeit ein Sicherheitsabstand von zwei (!) Metern zu anderen Personen zu wahren.
- Auf Begrüßungsrituale wie Händeschütteln oder Umarmungen ist zu verzichten.
- Die Umkleiden, die Duschen und die Sauna müssen gesperrt bleiben.
Bitte kommt im Dobok zum Training und geht direkt in den Dojang durch. Dort gibt es markierte Punkte. Stellt euch umgehend auf einen von diesen und bindet euch dort den Gürtel. - Sandsäcke, Therabänder, Hanteln und alle anderen Geräte in den Kursräumen, dürfen nicht verwendet werden.
- Die eingeschränkte Trainingszeit von derzeit 45 Minuten ist zu beachten und einzuhalten.
- Ausreichend zu trinken muss leider selbst mitgebracht werden, da der Ausschank von Getränken derzeit nicht gestattet ist.